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Recar Touristic S.L.

Allgemeine Geschäftsbedingungen anwendbar ab dem 1. November 2004

Letzte Aktualisierung 21. Mai 2008

RECAR TOURISTIC S.L. ist als Reisebüro auf Mallorca, Spanien ansässig und registriert. Das Unternehmensziel ist, allen Kunden eine umfassende und konkurrenzfähige Palette an touristischen Dienstleistungen höchster Qualität zugänglich zu machen.

RECAR TOURISTIC S.L. ist, in seiner Funktion als Reisebüro, für eine Reihe von namhaften Firmen als Agentur tätig und vermittelt deren Dienstleistungen. Im Falle etwaiger Fehlleistungen der von RECAR TOURISTIC S.L.mit der Auftragsabwicklung betrauten Servicepartner bei der Ausführung einer Dienstleistung, wird RECAR TOURISTIC S.L. das rechtmässige Interesse des Kunden gegenüber den eingesetzten dienstleistenden Service-Partnern vertreten.

Die Angebote von RECAR TOURISTIC S.L. auf den Webseiten, Prospekten oder anderen Medien sind unabhängig von denen, welche die von RECAR TOURISTIC S.L. eingesetzten lokalen Servicepartnern angeben, und immer Abrechnungsgrundlage des zwischen RECAR TOURISTIC S.L. und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Alle publizierten Tarife und Preise sind ohne Verbindlichkeit bis zur endgültigen Bestätigung von RECAR TOURISTIC S.L.

Geltungsbereich: Diese Bedingungen regulieren die Vertragsbestimmungen zwischen RECAR TOURISTIC S.L. und seinen Kunden.

Beschreibung der Parteien

Recar Touristic S.L. ist ein rechtmässig registriertes Reisebüro, dessen Daten am Ende dieses Dokuments zu finden sind, fortan Recar.

Kunde Kunde ist, zum Zwecke dieser Geschäftsbedingungen, jegliche natürliche Person oder Rechtsperson, welche eine Reservierung für eine Dienstleistung tätigt, die RECAR in seiner Funktion als Reisebüro anbietet.

Geltung

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle getätigten Reservierungen ab dem 1. November 2004. Die einzelnen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen können durch RECAR zu jeder Zeit modifiziert werden. Ungeachtet dessen bleiben für unsere Kunden die Geschäftsbedingungen von Gültigkeit, die im Moment des Vertragsabschlusses gültig waren.

Übertragung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Bei Vorgängen, die nicht durch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gedeckt werden, kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen dienstleistenden Servicepartners zur Anwendung.

Spezifische Regelungen anwendbar für die Vermittlung von Mietwagen

Es gelten in jedem Fall die im Moment der Reservierung auf der Internetseite publizierten Bedingungen, sowie die Bedingungen auf dem gültigen MIETWAGENGUTSCHEIN (Reservierungsbestätigung) für die betreffende Reservierung.

  1. Auslieferung
    Das Fahrzeug wird dem Mieter oder dem von ihm namentlich benannten Bevollmächtigten übergeben. Voraussetzung ist, dass bei Übernahme des Fahrzeuges der von RECAR übermittelte MIETWAGENGUTSCHEIN vom Mieter unterzeichnet an den von RECAR benannten Servicepartner übergeben wird.Dieses Dokument stellt den Gegenwert der Mietkosten in Höhe der vereinbarten Summe dar und ist von entsprechender Bedeutung.
    Falls die Bestätigung nicht vorgelegt wird, behält sich RECAR, respektive der in Frage kommende Servicepartner, das Recht vor, das Fahrzeug NICHT auszuliefern, um den Auftraggeber der Reservierung nicht durch Unbefugte zu Schaden kommen zu lassen.Der Kunde erklärt ausdrücklich den Verzicht auf alle Regressansprüche. Soweit möglich wird der Mietvertrag von unserem Servicepartner bereits vorgefertigt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies zu bestimmten Saisonzeiten nicht immer möglich ist.
    Alle Mietstationen bestehen bei Auslieferungen des Wagens aus Sicherheitsgründenauf der Vorlage einer Kreditkarte. Der Inhaber der Karte muss anwesend sein.
    Stornierung
    Bei Reservierungen, welche vom Kunden storniert werden, ohne dass dafür Gründe höherer Gewalt vorliegen, wird eine Stornogebühr in Höhe von 30.- Euroserhoben, die der Kreditkarte des Kunden belastet wird. Es kann jedoch für 10.- Euro eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden, um die Stornogebühren zu vermeiden, solange die Stornierung der Reservierung mindestens 2 Stunden vor Mietbeginn RECAR mitgeteilt wird.
    No-show
    Falls ein Fahrzeug, ohne rechtzeitige schriftliche Stornierung, nicht abgenommen wird, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 100,- Euro belastet. Stornierungen bitte nur schriftlich an: RECAR, Fax +34 971 919 505 oder E-mail-Adresse info@recardrive.com richten.Wenn die Belastung der Mietwagengebühren auf die Kreditkarte des Kunden von dem Kreditkarteninstitut abgelehnt wird, wird die Reservierung automatisch storniert. Der Mietwagengutschein wird als ungültig betrachtet, und dieses unserem Servicepartner mitgeteilt. Das Fahrzeug wird NICHT ausgeliefert. Der Kunde erklärt ausdrücklich den Verzicht auf alle Regressansprüche.
  2. Zahlungsbedingungen
    Die Zahlung der Mietwagengebühren erfolgt bei RECAR durch Belastung auf die im Reservierungsformular vom Kunden angegebene Kreditkarte. Ein alternatives Zahlungsmittel wird nicht akzeptiert.
    Sammlungspolitik
    Die Bestätigung der Reservierung an den Mieter erfolgt durch Übermittlung des Mietwagengutscheins.
    Alle durch den Kunden getätigte Zahlungen der Mietkosten müssen an RECAR erfolgen. Mit Ausnahme von Abrechnung der Betankung und evtl. Zuschlägen (Spät-, Sonntags-, und Feiertagsauslieferung, Einwegmieten etc.) sind keinerlei Beträge von der lokalen Mietstation direkt vom Kunden zu erheben.
    Eventuelle Aufschläger werden in der jeweiligen Preisliste angezeigt (überprüfen Sie dies indem Sie auf das Foto des Fahrzeuges oder auf den Link "Komplette Details & Konditionen" klicken).Zahlungen an eine Mietstation müssen von RECAR autorisiert werden, um für den Mieter schuldbefreienden Charakter zu haben.Der Mieter erklärt sich durch die Übermittlung seiner Online-Reservierung damit einverstanden, dass RECAR die angegebene Kreditkartennummer mit den Mietkosten,evtl. Zusatzkosten und Mietverlängerungen gemäss den Bestimmungen dieser AGB belastet.
  3. Rechnung
    Die Abrechnung erfolgt in EUROS. Der für den Zeitraum und Mietspanne angegebene Preis bezieht sich immer auf einen Zeitraum von 24 Stunden. Befristete oder limitierte Sonderangebote, sowie die Offerten über RECAR TRAVELSHOP oder Offerten für Mitglieder des RECAR CLUB und evtl.separate Offerten für Frühbuchung unterliegen unseren AGB, jeweils in der aktuellen Fassung, unter Hinzufügen der im jeweiligen Angebot angeführten Zusatzkonditionen. Die Mindestmietdauer (ausser für Mitglieder des RECAR CLUB) beträgt 3 Tage, welche auch bei einer geringeren Mietdauer abgerechnet werden.
  4. Preise
    In den publizierten Preisen sind folgende Dienstleistungen enthalten, ausser wenn in den Konditionen der jeweiligen Buchung etwas anderes angegeben ist (überprüfen Sie dies indem Sie in der Preisliste auf das Foto des Fahrzeuges oder auf den Link "Komplette Details & Konditionen " klicken).

    • Freie Kilometer
    • Vollkaskoversicherung ohne oder mit Selbstbeteiligung (abhängig von der Wagenkategorie, Auslieferungspunkt und Servicepartner). Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung fällig wird, entnehmen Sie bitte der für Sie zutreffenden Mietwagen-Preisliste.Wird die Selbstbeteiligung fällig, enthalten die Fahrzeug-Details der Preisliste diese Information in jedem Fall. (Im Fall einer Selbstbeteiligung ist bei Fahrzeugübernahme auf dem Vertrag ein entsprechender Passus gegenzuzeichnen, damit das Fahrzeug übergeben werden kann.)Bei einigen unserer Servicepartner kann eine kostenpflichtige Zusatzversicherung zur Vermeidung der Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Sollte diese Möglichkeit bestehen, werden Sie in unserem Online-Angebotsprogramm darauf hingewiesen.

      Gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ohne Deckungsbegrenzung. Die Deckung der Versicherung ist komplett für den ersten Fahrer, in den meisten Fällen auch für den zweiten Fahrer. Dies ist in den Konditionen der jeweiligen Mietwagenflotte angegeben.WICHTIG: Die Versicherung deckt keine Fälle oder Schäden, die unter Einfluss von Alkohol oder jeder Art von Drogen verursacht wurden.
    • Lokale Steuern (16% IVA oder 13% IGIC auf den Kanarischen Inseln) Flughafenübergabe an allen von RECAR angebotenen Flughäfen ohne zusätzliche Kosten. An manchen Flughäfen fällt eine Parkgebühr an, welche durch die Betreiberfirma des Parkgeländes kassiert wird.Falls diese höher als Euro 9.- Euro ausfällt, wird der Mehrwert gegen Bereitstellung der Parkquittung erstattet. Die Quittung muss unserem Verwaltungsbüro unter der unten genannten Adresse zugeschickt werden. Alternativ ist die Übermittlung per Fax an die Nummer +34 971 919505 möglich.

      Lieferungen in Hotels und Apartmentanlagen sind in vielen Urlaubszonen möglich.Eventuelle Minimum-Buchungszeiträume und anfallende Liefergebühren entnehmen Sie bitte der jeweiligen Preisliste für den in Frage kommenden Auslieferungspunkt.
    • Wartung, Reparatur und/oder Tausch des gemieteten Fahrzeuges im Falle einer Fehlfunktion oder eines Unfalles ohne Mehrkosten innerhalb von 48 Stunden nach Eingehen der Meldung.Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung durch den Mieter gehen evtl.Kosten zu seinen Lasten. Ebenfalls behält sich die ausliefernde Firma das Recht vor, im Falle eines Unfalls durch Verschulden des Mieters keinen neuen Wagen auszuliefern.
    • KFZ-Diebstahlversicherung: eventuell aus dem Fahrzeug entwendete Gegenstände sind nicht versichert. Wertgegenstände sind niemals im Fahrzeug zu hinterlassen.Die Versicherung deckt nicht den Diebstahl des Wagens, falls der Fahrer nicht im Besitz der Schlüssel des Wagens sein sollte.
  5. Deckung der Versicherung
    Im Mietpreis enthalten ist eine Vollkaskoversicherung zur Deckung von Schäden an Ihrem Mietwagen. Bei einigen unserer Mietwagenpartnern allerdings mit einer Selbstbeteiligung. Sollten Sie während der Anmietung in einen Unfall verwickelt werden, oder kommt es anderweitig zu einer Beschädigung oder zu einem Diebstahl Ihres Mietwagens, behält der Vermieter die hinterlegte Kaution in der Höhe ein, in der die Vollkaskoversicherung den Schaden an Ihrem Mietwagen nicht ersetzt:
    Die Kaskoversicherung ersetzt den Schaden nicht in Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung. Ebenfalls nicht von der Kaskoversicherung ersetzt werden entstandene Schäden an Reifen, Felgen, Glas, Dach und Unterboden/Ölwanne. Weiterhin ist zu berücksichtigen, das das Befahren unbefestigter Straßen bei den meisten Autovermietungen verboten ist und diesbezüglich verursachte Schäden nicht versichert sind.
    www.recardrive.com erstattet Ihnen jedoch den Betrag, den sie als Selbstbeteiligung auslegen müssen.

    Ausgenommen von der Erstattung durch www.recardrive.com sind:
    • Durch Missachtung der allgemeinen Mietbedingungen des Autovermieters entstandene Schäden; das betrifft insbesondere auch das verbotene Befahren unbefestigter Straßen.
    • Durch Trunkenheit am Steuer, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstandene Schäden.
    • Durch fehlerhaftes Tanken enstandene Schäden an Motor und Fahrzeug (z.B. Benzin anstelle von Diesel-Kraftstoff)
    • Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels und entsprechende Folgekosten.
    • Schäden an Dach, Glas, Unterboden/Ölwanne, Reifen und Felgen.
    • Privatgegenstände, die aus dem Auto gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt wurden.
    • Folgekosten wie Abschleppkosten, Hotelübernachtungen, Telefonkosten etc.
    Im Schadensfall sind folgende Punkte vor Ort zwingend zu beachten:
    • Sofort die Mietwagenstation/den Autovermieter benachrichtigen.
    • Die Polizei rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen.
    • Bei Rückgabe des Fahrzeuges vor Ort einen Schadensbericht von der Station ausstellen und unterschreiben lassen.
    Um die Selbstbeteiligung erstattet zu bekommen, senden Sie bitte folgende Unterlagen per Post an www.recardrive.com
    • Den von Ihnen und der Station unterschriebenen Schadensbericht.
    • Den offiziellen Polizeibericht.
    • Eine Kopie des Mietvertrages.
    • Den Zahlungsnachweis, dass Sie die Kaution bar bezahlt haben, bzw. einen Belastungsnachweis Ihrer Kreditkarte.

    Wir weisen darauf hin, dass eine Erstattung dann abgelehnt werden muss, wenn die Versicherung vor Ort (Diebstahl, Teil- oder Vollkasko) den Hauptschaden nicht reguliert. Es gelten die Bedingungen des Mietvertrages.

  6. Führerschein
    Alle Personen, die ein über unsere Website gemietetes Fahrzeug fahren wollen, müssen im Besitz eines in der EU gültigen Führerscheins sein.Das dafür notwendige Mindestalter und die geforderte Fahrpraxis können Sie den jeweiligen Fahrzeug-Details auf unseren Online-Preislisten entnehmen.Sollten Sie diesen Angaben nicht nachkommen, wird bei einem Unfall der Fahrer, und nicht die Versicherungsgesellschaft verantwortlich gemacht.
  7. Fahrten ins Ausland
    Bei Anmietungen in Spanien darf das gemietete Fahrzeug ausschliesslich in Spanien gefahren werden, ausserhalb der spanischen Grenze haben die abgeschlossenen Versicherungen keine Gültigkeit. In manchen Fällen ist es möglich,eine Zusatzversicherung abzuschliessen. Dies entnehmen Sie bitte der jeweiligen Preisliste im Internet.
    Bei Anmietungen in USA, Kanada, weitere Länder in Europa und Afrika decken die Versicherungen in manchen Fällen in Ländern ausserhalb der Grenzen des Anmietlandes.
  8. Verlust oder Beschädigung der Schlüssel
    Für einen verlorenen oder defekten Autoschlüssel (abhängig davon ob der Schlüssel eine elektronische Fernbedienung hat) wird der jeweilig entstandene Schaden direkt dem Kunden berechnet.
  9. Transport von grossem Gepäck
    Der Transport von Gepäckstücken, welche aufgrund Ihrer Grösse die Kapazität des Mietwagens überschreiten, ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Sportgeräte wie Surfbretter oder Fahrräder.Die Reparatur jeglicher Beschädigungen aufgrund eines solchen widerrechtlichen Transports wird dem Kunden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
  10. Preislisten
    Das RECAR - Angebot an Mietfahrzeugen ist nach Kategorien erstellt und gilt sowohl für die jeweils bestätigte Zeitspanne und den gewählten Mietzeitraum. Recar kann nur eine WAGENKATEGORIE bestätigen, jedoch nicht ein bestimmtes Fahrzeugmodell oder Marke. Falls in der gewählten Kategorie kein Fahrzeug bei Eintreffen des Kunden zur Verfügung steht, wird grundsätzlich ein Fahrzeug einer höheren Kategorie zum vereinbarten Preis bereit gestellt.
  11. Einwegmieten
    Vermietungen auf Einwegbasis sind zwischen verschiedenen Mietstationen, jedoch nicht allen, möglich.
    Die möglichen Einwegmieten innerhalb eines Landes entnehmen Sie unserer Internetseite. Über mögliche Internationalen Einwegmieten informieren wie Sie gerne per Mail info@recardrive.com.
    Generell sind Einwegmieten mit einem Aufschlag verbunden, welcher vor Ort zu zahlen ist. Bitte entnehmen Sie eventuelle Aufschläge für Einwegmieten unsere Webseite, indem Sie in der Preisliste auf das Foto des Fahrzeuges oder auf den Link "Komplette Details & Konditionen " klicken). Bei Anmietungen in Spanien sind Einwegmieten zwischen den einzelnen kanarischen oder balearischen Inseln strengstens untersagt.
  12. Treibstoff
    Manche Wagenkategorien werden mit einem Minimum an Benzin ausgeliefert, um den Wagen voll zu tanken, andere werden mit einem vollen Tank ausgeliefert.Die genaue Auslieferprozedur entnehmen Sie bitte den Bedingungen auf Ihrer Auftragsbestätigung und folgen Sie den Anweisungen des ausliefernden Personals des jeweiligen Servicepartners.
    Es kann niemals ein bestimmter Motortyp (Benzin oder Diesel) garantiert werden.
  13. Zubehör
    Es stehen an allen Mietstationen unterschiedliche Kindersitze bzw. Sitzplattformen zur Verfügung (Gewicht des Kindes: 9-18 KG und 15-35 KG). Die Kindersitze werden grundsätzlich nicht vormontiert ausgeliefert, die Montage und Nutzung unterliegt aus haftungstechnischen Gründen der Verantwortung des Mieters,da der Vermieter des Fahrzeuges und Sitzes für die ordnungsgemäße Installation keine Gewähr übernimmt. Weiter können an einigen Mietorten auch Schneeketten oder Dachgepäckträger gemietet werden. Die Kosten finden Sie in der jeweiligen Preisliste.Die Nutzung und Montage all dieser Zusatzaustattungen unterliegt ebenfalls der Verantwortung des Mieters.Weitere, kostenplichtige, Extras: Schneeträger, Skiträger, Personen Insassen Versicherung, Reiserücktrittsversicherung, Schneeketten.
  14. Flughafenauslieferung
    An den Flughäfen kann eine Auslieferung rund um die Uhr erfolgen. Eventuell anfallende Gebühren für Nachtauslieferungen werden Ihnen automatisch auf unserer Internetseite angezeigt, wenn Sie sich über die gewünschte Online-Preisliste Ihr Angebot erstellen lassen.Sonntags- und Feiertagslieferungen sind an einigen Mietstationen mit einem Aufschlag verbunden. Diese eventuellen Gebühren werden ebenfalls von unserem Online-Angebotsmodul angezeigt und dem Mietwagenangebot hinzugefügt.
  15. Strafzettel
    Der Kraftstoffverbrauch, sowie alle Betriebskosten des Fahrzeuges, Parkgebühren und Strafen für Übertretungen der Strassenverkehrsverordnungen oder anderer Gesetze geht immer zu Lasten des Mieters.
    Das gemietete Fahrzeug darf nur für die Nutzung im normalen Strassenverkehr eingesetzt werden.
    Insbesondere darf kein Fahrzeug bei Rennen oder Wettfahrten, zu Zwecken der Fahrschule oder für den Transport von Gefahrengut eingesetzt werden.
  16. Technische Mängel am Fahrzeug
    Bei Mängeln am Fahrzeug oder dem Service der betroffenen Mietstation ist unverzüglich RECAR zu unterrichten.Ausserhalb der Bürozeiten von RECAR kann das RECAR-Servicetelefon 7 Tage pro Woche erreicht werden. Der Misstand wird unverzüglich, soweit möglich, behoben.

    Im Fall ernsthafter Schäden oder Mängel ist unter Angabe aller Daten des Mietvertrages RECAR innerhalb von 8 Tagen nach Ablauf des Mietverhältnisses schriftlich zu unterrichten. Bitte beachten Sie, dass alle vom Mieter verauslagten Kosten für evtl.

    Reparaturen oder Dienstleistungen am oder um das Auto von RECAR zu genehmigen sind, wenn diese Kosten später erstattet werden sollen. Genehmigte Kosten werden gegen Übermittlung der Quittung erstattet.

    Bitte benutzen Sie unsere am Ende stehende korrekte Adresse, Faxnummer oder E-mail Adresse für evtl. Korrespondenz, da anderenfalls ein eventueller Anspruch nicht ordnungsgemäss angemeldet ist.

    Im Falle eines Unfalls bei dem dritte Personen mit einbezogen sind, muss die Polizei benachrichtigt werden und das Schadensformular komplett ausgefüllt werden, das bei den Autopapieren zu finden ist.
  17. Frühzeitige Rückgabe des Mietwagens
    Alle Reservierungen erfolgen gemäss dem Zeitraum, der vom Kunden in der Reservierung angegeben wurde. Verlängerungen von Reservierungen sind nach Absprache mit RECAR möglich.

    • Rufen Sie bitte die Nummer +34 971 919494 während unserer Geschäftszeiten an. Falls eine Verlängerung möglich ist, erhalten Sie die Bestätigung dass die Verlängerung durchgeführt werden kann.
    • In diesem Fall senden wir Ihnen einen neuen Gutschein mit der Vertragsverlängerung und der für die Versicherungsdeckung notwendigen Änderungen. Diesen neuen Gutschein schicken Sie bitte unterschrieben zurück an Fax +34 971 919 505.
    • RECAR belastet die Kreditkarte des Mieters mit der sich aus der Verlängerung ergebenden zusätzlichen Mietsumme. Der Verlängerungszeitraum gilt als neue Anmietung und wird zu dem für die Anzahl der weiteren Mietlaufzeit geltenden Tarif abgerechnet.
    Der Mietvertrag kann auch in den lokalen Mietstationen verl ängert werden, indem Sie den Mietvertrag für die Änderung vorzeigen, jedoch nur mit dem Einverständnis von RECAR.

    Die Gültigkeit der Versicherung endet am Tag und zu der Uhrzeit, an welcher der Wagen zurückgebracht werden soll. Dies bedeutet, dass bei weiterer Nutzung des Fahrzeuges, ohne ordnungsgemässe Verlängerung, dieses nicht versichert ist.Eventuelle Kontakte und Vereinbarungen des Kunden mit anderen Firmen, auch des Lieferanten, wegen eventueller Vorfälle,Diskrepanzen oder Vertragsänderungen sind ohne die ausdrücklich Bestätigung von RECAR ohne Auswirkungen auf die mit RECAR geschlossene Vereinbarung. Rechte aus Zusagen dritter Firmen können gegenüber RECAR nicht geltend gemacht werden.
  18. Frühzeitige Rückgabe des Mietwagens
    Falls eine Mietvertrag vorzeitig beendet werden muss, ist das aus wichtigem Grund möglich. Voraussetzung ist, dass RECAR rechtzeitig vor der Rückgabe entsprechend unterrichtet wird und dass das Fahrzeug ordnungsgemäss am vereinbarten Ort der Rückgabe abgeliefert wird. RECAR verpflichtet sich nicht, die entstandene Differenz oder den gesamten Mietbetrag zurück zu erstatten, da RECAR diesen an seinen Servicepartner zahlen muss.Falls das gemietete Fahrzeug durch Verschulden des Fahrers durch einen Unfall oder durch unsachgemässe Benutzung des Wagens fahruntüchtig geworden ist, wird der Mietvertrag ab dem Moment für beendet erklärt.
  19. Kombinierte Angebote
    Bei kombinierten Angeboten (FLY AND DRIVE, SLEEP AND DRIVE und andere) wird jede Komponente der Dienstleistung separat zu dem für die einzelne Leistung offerierten Preis abgerechnet.Die Leistung wird von unserem jeweiligen Partner in eigener Verantwortlichkeit erbracht und von RECAR lediglich vermittelt. Änderungen der Angebote und dessen Geschäftsbedingungen sind vorbehalten
  20. Änderung der Preise
    RECAR behält sich das Recht vor, Preise zu ändern, jedoch behalten die Preise bereits bestätigter Reservierungen immer ihre Gültigkeit.
  21. Reservierungsbestätigung
    In der Regel übermittelt RECAR die Reservierungsbestätigung an die vom Mieter angegebene E-Mail-Adresse. Falls der Mieter in seiner Reservierung keine E-Mail-Adresse angegeben hat, erklärt er sich damit einverstanden, dass RECAR die Auftragsbestätigung an die von ihm angegebene Faxnummer sendet. Für eine Bearbeitung ist eine der beiden Varianten notwendig.
  22. 24-Stundentelefon
    Nehmen Sie bei Problemen während unserer Geschäftszeiten umgehend mit dem RECAR-Büro Kontakt auf, oder ausserhalb unserer Geschäftszeiten unter der Servicenummer, damit wir Ihnen helfen können. Die entstehenden administrativen Kosten im Falle von Nicht-Vorlage des Gutscheins gehen zu Lasten des Mieters.Der bei Fahrzeugübernahme erstellte und vom Mieter zu unterzeichnende Mietvertrag für ein bestimmtes Fahrzeug sichert die Erlaubnis des/der Fahrer, dieses bestimmte Fahrzeug führen zu dürfen, sowie die Deckung der Versicherung durch unser jeweiliges Partnerunternehmen.Eine Kopie dieses Vertrages ist immer im Fahrzeug mitzuführen und dient als Nachweis der legitimen Nutzung des Fahrzeuges durch den eingetragenen Fahrer im Falle von Polizeikontrollen allgemeiner Natur und/oder bei Unfällen.
  23. Gerichtsstand
    Im Streitfall, welcher auf unterschiedlichen Interpretationen der vorliegenden Bedingungen beruht, verzichten die beteiligten Parteien auf Ihren eigenen Gerichtsstand und erkennen den Gerichtsstand Palma de Mallorca, Spanien an.

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